Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Geltungsbereich:
Die Anforderungen gem. LSD-BG gelten ausschließlich für die Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Umbau oder Abriss von Bauwerken, Aushub und Erdarbeiten, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten sowie GWS und E-Installationen.
Die BieterInnen haben bei der Angebotslegung schriftlich folgende Klausel anzuführen und zu bestätigen:
„Die Auftragnehmerin garantiert die nachweisliche Einhaltung der in der Checkliste aufscheinenden Rechte und Pflichten gem. den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).“
=> Ein Fehlen dieser Klausel führt zum Ausscheiden des Angebotes.