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Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Geltungsbereich:
Die Anforderungen gem. LSD-BG gelten ausschließlich für  die  Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung,  Umbau oder Abriss von Bauwerken, Aushub und Erdarbeiten, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten sowie GWS und E-Installationen.

Die BieterInnen haben bei der Angebotslegung schriftlich folgende Klausel anzuführen und zu bestätigen:

„Die Auftragnehmerin garantiert die nachweisliche Einhaltung der in der Checkliste aufscheinenden Rechte und Pflichten gem. den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).“

=> Ein Fehlen dieser Klausel führt zum Ausscheiden des Angebotes.

 

Checkliste LSD-BG

Kontakt

Wirtschaftsabteilung
Attemsgasse 8/I, 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 1178
Fax:+43 (0)316 380 - 9120

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